Die Bauüberwachung nach HOAI § 15 gehört mit den Leistungsphasen 6 (Vorbereitung der Vergabe, Erstellung von Leistungsverzeichnissen), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und die Phasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) zu unserem Hauptgeschäft in der Bauleitung.