Bauplanung

Bei der Bauplanung sind verschiedene rechtliche und technische Bestimmungen zu beachten. Ziel der Festsetzung baurechtlicher Bestimmungen sind die Gewährleistung von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauvorhabens. Der verantwortliche Planer hat die Bestimmungen, die im Baubereich auch Anerkannte Regeln der Technik genannt werden, zu berücksichtigen. Des Weiteren ist auch auf die Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen (beispielsweise Baugesetzbuches, Bauordnungen) zu achten.


Planungsphasen:

Die Bauplanung wird gemäß der HOAI in Phasen gegliedert:

Grundlagenermittlung
  • Klärung der Aufgabenstellung und technischer und wirtschaftlicher Grundsatzfragen
  • Ergebnisdarstellung
Vorplanung 
  • Analyse der Grundlagen
  • überschlägige Systemauslegung
  • Erstellung Planungskonzept
  • eventuelle alternative Lösungsmöglichkeiten
  • Kostenschätzung nach DIN 276
  • Ergebnisdarstellung

Entwurfsplanung
  • Berechnung und Auslegung der Anlage
  • Entwurfszeichnungen Maßstab 1:100
  • Projektbeschreibung
  • Kostenberechnung nach DIN 276
  • Ergebnisdarstellung

Genehmigungsplanung 
  • Erarbeitung der Vorlagen für Zustimmungen und Genehmigungen
  • Verhandlungen mit Behörden
  • Zusammenstellung der Unterlagen

Ausführungsplanung 
  • Erstellung der Ausführungszeichnungen Maßstab 1:50, Detailzeichnungen 1:5 bis 1:20
  • Projektbeschreibung zur Ausführung

Vorbereiten der Vergabe 
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen zur Einholung von vergleichbaren Angeboten für die Ausführung

Mitwirkung bei der Vergabe
  • Prüfung und Wertung der Angebote
  • Aufstellung eines Preisspiegels
  • Mitwirkung bei der Auftragserteilung

Bauüberwachung
  • Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Planung, den Leistungsverzeichnissen sowie den anerkannten Regeln der Technik
  • Mitwirkung bei der Aufstellung und Überwachung eines Zeitplanes, Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen der ausführenden Unternehmen
  • Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellung der Mängel
  • Überwachung der Mängelbeseitigung





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