|
|
Wer umweltbewusst bauen oder sanieren will, kann von Vater Staat in vielfacher Weise finanziell unterstützt werden. Für Maßnahmen zum Energiesparen und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien gibt es Zuschüsse von:
- EU, Bund, Ländern, Gemeinden und Energieversorgern
- Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Geothermie
Geothermie bezeichnet die Nutzung der in der Erdkruste gespeicherten Wärme als regenerative Energiequelle. Man nutzt die Wärme in den allermeisten Fällen zum heizen, kann sie in Ausnahmen aber auch zur Stromerzeugung verwenden. Die Erdwärme kann man mithilfe einer Wärmepumpe nutzbar machen. Deren Funktionsweise lässt sich mit der eines Kühlschranks vergleichen; auf einer Seite wird erhitzt und auf der anderen abgekühlt. Das verdichtete Kältemittel kondensiert im Verflüssiger. Dies ist ein Wärmeüberträger, der auf der Gegenseite mit einem Wärmeträger, in der Regel Wasser oder einem Wasser-Sole-Gemisch (Frostschutz), beaufschlagt wird. Die bei der Verflüssigung des Kältemittels frei werdende Wärme wird vom Wärmeträger aufgenommen und auf die Heizkörper oder Heizflächen übertragen. Die Wärmeleistung, die, bezogen auf die eingesetzte elektrische Leistung des Verdichtermotors, am Verflüssiger genutzt werden kann, steigt mit abnehmender Differenz zwischen der Verdampfungs- und der Verflüssigungstemperatur im Kältemittelkreislauf der Wärmepumpe.
| bis 5 MW | 15 ct/kWh | zum Vergleich, bis 31.07.04: 8,95 ct | bis 10 MW | 14 ct/kWh | zum Vergleich, bis 31.07.04:: 8,95 ct | bis 20 MW | 8,95 ct/kWh | zum Vergleich, bis 31.07.04: 8,95 ct | ab 20 MW | 7,16 ct/kWh | zum Vergleich, bis 31.07.04: 7,16 ct | | | Degression: 1% (vom 01.01.2005) |
|
Bioenergie (Auch für Strom aus Gasdurchleitung)
Anders als die fossilen Energieträger wie beispielsweise Kohle, Erdöl oder Erdgas, deren Ressourcen sich in Jahrmillionen gebildet haben und immer knapper werden, ist Biomasse durch den natürlichen Kreislauf ein nachwachsender Rohstoff. Als einsetzbare Biomasse zählen alle Stoffe organischer Herkunft. Verwendet werden vor allem Holz, Stroh, Mais, Getreide, Zuckerrüben, Raps, Biogas, Pflanzenöle, Bioabfälle, Exkremente, aber auch Algen. Die Sonne liefert mit ihrer Strahlung den Motor für das Wachstum der Pflanzen und treibt die Photosynthese an. Dabei wird CO2 aus der Luft verbraucht, die bei der energetischen Nutzung (meist Verbrennung) der Biomasse wieder freigesetzt wird. So ist der CO2-Kreislauf geschlossen, und der Treibhauseffekt wird nicht zusätzlich gefördert. | bis 150 kWh | 11,5 ct/kWh | zum Vergleich, bis 31.07.04: 9,9 ct | bis 500 kWh | 9,9 ct/kWh | zum Vergleich, bis 31.07.04: 8,9 ct | bis 5 MW | 8,9 ct/kWh | zum Vergleich, bis 31.07.04: 8,9 ct | 5 MW - 20 MW | 8,4 ct/kWh | zum Vergleich, bis 31.07.04: 8,4 ct | | | Degression jährlich 1,5 % (vom 01.01.2005) |
Zuschläge: kumulativ:
- Zuschlag: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): 2 Cent
- Zuschlag: Innovative Technologien und Verfahren 2 Cent, Voraussetzung ist die KWK Nutzung
Innovative Verfahren | Innovative Technologien | • Aufbereitung auf Erdgasqualität | • Brennstoffzellen | •thermochemische Vergasung | • Gasturbinen | •Trockenfermention | • Dampfmotoren | | • ORC - Anlagen | | • Mehrstoffgemischanlagen | | • Stirlingmotoren | Zuschlag: Nachwachsende Rohstoffe, Gülle und Schlempe
aus bäuerlichen Brennereien (NAWARO) bis 500 kW | 6 ct/kWh | bis 5 MW (nicht Holz) | 4 ct/kWh | bis 5 MW Holz | 2,5 ct/kWh | | Zuschlag: Deponiegas, Klärgas, Grubengas
| bis 500 kW | 7,76 ct/ kWh | zum Vergleich, bis 31.07.04: 7,76 ct | bis 5 MW | 6,65 ct/kWh | zum Vergleich, bis 31.07.04: 6,65 ct | Grubengas über 5 MW | 6,65 ct/kWh | | Um 2 ct/ kWh höhere Vergütung für Strom aus
- aufbereitetem und durchgeleitetem Gas
- innovativen Techniken: Brennstoffzellen, Gasturbinen, Dampfmotoren, ORC-Anlagen, Mehrstoffgemischanlagen, Stirlingmotoren
Degression: jährl. 1, 5% (vom 01.01.2005) | | Kleine Wasserkraft (bis 5 MW)
| Vergütung 6,65 ct/kWh.
- Vorlage der wasserrechtlichen Zulassung erforderlich
- keine Degression
| | Große Wasserkraft (5 MW bis 150 MW, bis 31.12.2012)
| bis 500 kW | 7,67 ct/kWh | bis 10 MW | 6,65 ct/kWh | bis 20 MW | 6,10 ct/kWh | bis 50 MW | 4,56 ct/kWh | ab 50 MW | 3,70 ct/kWh | Degression jährlich 1% (vom 01.01.2005)
Quelle: Bundesverband WärmePumpe e.V. |
|
|
| |