Energieausweis WG / NWG(dena)
Gemäß des Artikel 7 Abs. 1 der EU-Richtlinie ist bei Bau, Verkauf und Vermietung"Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz" vom Eigentümer dem Käufer oder Mieter der der Wohnung bzw. des Wohngebäudes vorzulegen.
In dem Energiepass, der ab 01.07.2008 für jeden Mieter- und Eigentümerwechsel vorgelegt werden muss (dieses sieht die EU-Gebäuderichtlinie vor), wird der bauliche und energetische Zustand (Energiebedarf) eines Gebäudes dargestellt und auch bewertet.
Dieser Ausweis muss neben dem Heizenergiebedarfswert auch Referenzwerte, Rechtsnormen und weitere Vergleichskennwerte enthalten, um einen Vergleich und eine Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz zu ermöglichen.
Der Mieter und Vermieter, Eigentümer und mögliche Käufer erhalten dadurch Informationen zum baulichen und energetischen Zustand des Gebäudebestands,Sanierungsaufgaben (Modernisierungsempfehlungen) den letztlich zu erwartenden Nebenkosten und auch zu den anstehenden des gesamten Gebäudes.
Der Energiepass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Erstellung. Das Ausstellerhonorar für den bedarfsorientierten Pass wird jeweils objektbezogen vereinbart und variiert je nach Objektgröße. Die Preise für Energiepässe verstehen sich für deren reine Erstellung und setzen die direkte Verfügbarkeit der notwendigen Gebäude- und Anlagendaten voraus.
Der Energiepass soll den Energiebedarf eines Gebäudes nutzerfreundlich, also leicht verständlich anzeigen und Käufern sowie Mietern von Wohnungen und Häusern eine Transparenz und schnelle Orientierung bieten.
Basis der Energieanalyse ist die Berechnung der Energieverluste durch die Gebäudehülle und der Heizanlage.
Verbindung Energiepass und Energieberatung Damit der Auftraggeber den Gebäudezustand aber nachhaltig verbessern kann, wird der Energiepass besser in Verbindung mit einer (Vor-Ort-)Energieberatung (ausführliches Verfahren) erstellt. Ich biete Ihnen bei Beauftragung einer staatlich geförderten (BAFA-) Vor-Ort-Energieberatung den Energiepass vergünstigt an.
Mit Durchführung der Sanierungsmaßnahmen, die in der Vor-Ort-Beratung ausführlich und nachvollziehbar beschrieben und kalkuliert werden, kann eine bessere Energieeffizienzklasse in der Gebäudebewertung erreicht werden. Das Wohnobjekt erfährt eine Wert- und Wohnkomfortsteigerung und eine Verbesserung der Vermietbarkeit.
Nebenbei werden Energie und Kosten gespart und ein Beitrag zur Umwelt und zum Klima geleistet.
Gemäß der aktuellen dena-Vorschriften (Energie- pass-Pflichtenheft) ist eine Begehung sowie Bestandsaufnahme des Objektes durchzuführen. Für diese Begehung und ggfs. zusätzlich notwendig werdenden Maßnahmen (u.a. Aufmaße, Flächenermittlung, Bauteilerfassung, Anlagencharakterisierung) erhöhen sich die genannten Preise in Abhängigkeit vom Zeitaufwand. Fahrtkosten außerhalb von Berlin Umkreis von 25 km) sind individuell abzusprechen.
Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Pass ?
Für vor 1978 errichtete Gebäude mit bis zu 4 WE wird der bedarfsorientierte Pass zur Pflicht.
Bei allen größeren Gebäuden kann der Eigentümer zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Ausweis frei wählen, sofern keine umfangreichen Sanierungsmaßnahmen geplant sind oder Mittel beantragt werden sollen.
Beim Verbrauchspass fehlt die Betrachtung des Gebäudes und der Heizungsanlage! Ausschließlich über den Verbrauch der bisherigen Mieter auf den Gebäudezustand zu schließen ist schlicht unmöglich! So kann man als Berater nur den bedarfsorientierten Pass empfehlen.
Anforderungen an Nichtwohngebäude
Für neu zu errichtende oder umfangreich modernisierte Gebäude ist nach der EnEV 2007 ein bedarfsbasierter Energieausweis erforderlich. Für bestehende Nichtwohngebäude besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchsbasierten und dem bedarfsbasierten Energieausweis.
Bedarfsausweis - Verbrauchsausweis
Mit dem Bedarfsausweis erfolgt eine technische Analyse des Gebäudes und darauf basierend eine standardisierte Berechnung des Energiebedarfs. Im Energieausweis wird die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes durch den berechneten Primärenergiebedarf dargestellt. Diesem berechneten Primärenergiebedarf werden zum Vergleich die Anforderungswerte der EnEV für Neubauten und für modernisierte Altbauten gegenübergestellt. Statt wie bisher auf Basis der - nach wie vor für Wohngebäude gültigen Normen – DIN V 4108-6 und 4701-10 bzw. 4701-12, muss der Primärenergiebedarf für Nichtwohngebäude seit dem 1.Oktober 2007 mit Hilfe der neu entwickelten DIN V 18599 berechnet werden. Mit dieser neuen Norm erfolgt eine integrale Bewertung des Baukörpers, der Gebäudenutzung und der Anlagetechnik unter Berücksichtigung der gegenseitigen Wechselwirkungen. Neu ist, dass neben dem Energiebedarf für Heizung und Warmwasser nun auch der Bedarf für Klimatisierung und Beleuchtung bilanziert wird.
Einzuhaltende Grenzwerte bzw. Vergleichswerte werden beim Bedarfsausweis mit Hilfe des Referenzgebäudeverfahrens ermittelt. Das Referenzgebäude entspricht dabei dem tatsächlichen Gebäude in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung, dessen technische Ausführung in der EnEV 2007 definiert ist. Als Nebenanforderungen werden in der EnEV 2007 die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Begrenzung des Sonneneintragskennwertes vorgeschrieben.
Für den verbrauchsbasierten Energieausweis werden die Kennwerte für Heizenergie und Strom ermittelt und den jeweiligen Vergleichswerten der Gebäudekategorie gegenübergestellt. Voraussetzung für die Ermittlung der Kennwerte und damit für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises ist, dass die Daten von mindestens drei aufeinander folgenden Kalender- oder Abrechnungsperioden vollständig vorliegen.
Als Heizenergieverbrauchskennwert wird der witterungsbereinigte Energieverbrauchsanteil für Heizung - auch dann wenn als Energieträger Strom eingesetzt wird - und ggf. zentrale Warmwasserbereitung bezeichnet. Der Stromverbrauchskennwert beinhaltet mindestens den Energieverbrauch für Kühlung, eingebaute Beleuchtung, elektrische Hilfsenergie für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung, ggf. für dezentrale Warmwasserbereitung und elektrische Ergänzungsheizungen (wie z.B. in raumlufttechnischen Anlagen). Auf die Witterungsbereinigung des Stromverbrauchs von elektrischen Ergänzungsheizungen darf verzichtet werden. Erfolgt keine separate Erfassung des Stromverbrauchs für die beschriebenen Anteile, kann der Verbrauchskennwert auch den gesamten Stromverbrauch des Gebäudes beinhalten, d.h. inklusiv Computer, Kaffeemaschinen, etc.
Quelle: Dena