Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) – das plant die Bundesregierung
 

Ab dem 1.Mai 2014 tritt voraussichtlich die EnEV2014 in Kraft.


Im Portal EnEV-Online finden Sie umfangreiche aktuelle Informationen:


http://www.enev-online.de/


Was regelt die EnEV ? 

  • Energieausweise für Gebäude
  • Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
  • Energetische Mindestanforderungen für  Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
  • Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
  • Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Für welche Gebäude gilt die EnEV?
  • Für alle beheizten Gebäude bzw. Gebäudeteile
  • Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z.B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen) oder für ganz spezielle Nutzungen, wie z.B.  Ställe und Gewächshäuser

Wann müssen Energieausweise voraussichtlich ausgestellt werden? 

  • Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden

Wer
darf Energieausweise ausstellen?     
  • Für Energieausweise in Bestandsgebäuden soll es eine bundeseinheitliche Regelung geben, wobei zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden wird. Nach EnEV müssen Aussteller eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben                                                                   
Wer hat Anspruch auf einen Energieausweis?
  • Eigentümer oder Käufer eines Neubaus erhalten den Energieausweis von ihrem Architekten oder Bauträger. Miet- oder Kaufinteressenten sollten sich den Energieausweis z.B. im Zuge einer Wohnungsbesichtigung oder von Vertragsverhandlungen vom Gebäudeeigentümer vorlegen lassen. Sie müssen hier aber selbst aktiv werden

Wie wird ein Energieausweis ausgestellt?
 
  • Bei bestehenden Gebäuden besucht in vielen Fällen ein fachkundiger Aussteller das Gebäude und nimmt vor Ort die notwendigen Gebäudedaten (wie z.B. Maße, Verbrauchsdaten, energetische Qualität der Außenbauteile und der Heizungsanlage) auf und erstellt auf dieser Grundlage den Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen

Quellen: Auszug : Pressemitteilung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 17.11.07



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